Privatgutachten oder Gerichtsgutachten

Ein Bauschadensgutachten wird stets dann benötigt, wenn es zu klären gilt, ob eine Bauleistung gemäß gültiger DIN Normen, Fachregeln und anerkannten Regeln der Technik oder vertragsmäßig erfüllt worden ist. Der Ist und der Soll Zustand wird nachvollziehbar dargestellt und die erforderlichen Kosten zur eventuellen Herstellung des Soll Zustandes werden überschlägig ermittelt.

Grundsätzlich sind die Kosten des Gutachtens vom Auftraggeber zu übernehmen. Nach Klärung des Sachverhalts kommt in aller Regel der Schadensverursacher für die Kosten auf.

Versicherungsgutachten

Beim Versicherungsgutachten wird die Plausibilität des Schadenshergangs geprüft und der Kostenrahmen zur Behebung des entstandenen Schadens festgelegt.

Dies wird sowohl mit einer ausführlichen Bilddokumentation als auch in Schriftform ausführlich, neutral und nachvollziehbar dargelegt.

  Bausachverständigenbüro Björn Altvater
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